AGB:

audio solutions

Holger Schröder

Linker Berg 8

49328 Melle

info@audiosolutions.de

https://mischpult-service.de

§1 Geltungsbereich

Aufträge werden zu nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

§2 Auftragserteilung und Leistungsumfang

1. audio solutions erbringt Service-Leistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen nach Maßgabe und in dem Umfang, wie vom Kunden im Auftrag unterschrieben. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Ersatzteillieferung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Hat der Kunde bei Auftragserteilung den Service-Auftrag nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile und/oder die Behebung bestimmter Mängel begrenzt, setzt audio solutions das Gerät so instand, dass die volle Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung hergestellt ist.

3. Hat der Kunde den Auftrag im vorher beschriebenen Sinne beschränkt, wird audio solutions nur die in Auftrag gegebenen konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung herstellen. In solchen Fällen kann das Gerät trotz der ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur noch schwerwiegende Störungen aufweisen.

4. Setzt der Kunde audio solutions eine Reparaturkostengrenze, die sich immer ohne Mehrwertsteuer versteht und kann die Reparatur zu den vorgegebenen Kosten nicht durchgeführt werden, wird, sobald das fest steht, die Reparaturmaßnahme erst weitergeführt, wenn das Einverständnis des Kunden für die Durchführung zu den erforderlichen höheren Kosten eingeholt worden ist. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig und wird als Kostenvoranschlag

(siehe § III.) berechnet. Verweigert der Kunde sein Einverständnis zu der vollständigen Reparatur zu höheren Kosten, erhält er das Gerät gegen Berechnung der Kostenvoranschlagspauschale bzw. des entstandenen Arbeitsaufwand gemäß der Service-Preisliste zurück.

5. Unsere Online- Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

§3 Kostenübermittlung / Ersatzteilpreise

1. audio solutions erstellt Kostenermittlungen, auch Kostenvoranschläge genannt, nur auf besonderen Wunsch zu Bedingungen sowie immer dann, wenn eine vom Kunden gesetzte Reparaturkostengrenze nicht eingehalten werden kann. Sie sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden pauschal, bzw. mit dem jeweiligen Arbeitsaufwand, zu den gültigen Preisen der Service-Preisliste berechnet. Kostenvoranschläge sind unverbindlich! Reparaturen nach Kostenermittlungen werden ausgeführt wenn  Reparaturaufträge binnen 14 Tagen schriftlich oder mündlich erteilt worden sind. Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dieser ist kurzfristig nicht erreichbar oder/und die Arbeiten notwendig sind, vorausgesetzt die Gesamtkosten erhöhen sich hierdurch nicht um einen höheren Prozentsatz als 20.

2. Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung einer Kostenermittlung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Folgen lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme der Kostenermittlung den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur gegen Kostenerhebung.

3. Die Ersatzteilpreise sind freibleibend und gelten ab Lager Melle netto exkl. der gesetzlichen MwSt. Preisänderungen und Druckfehler vorbehalten.

Es gibt keine Mindestbestellmenge und auch keine Mindermengenzuschläge.

§4 Auftragsabwicklung fehlerfreier Geräte

1. Fehlerfrei ist ein Gerät dann, wenn es unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen einwandfrei funktioniert. Alle Fehler, die durch oder nur bei Verwendung mit anderen Geräten auftreten und dann reproduzierbar sind, sind nur dann im Rahmen des Service-Auftrages von audio solutions zu beheben, wenn auch die anderen Geräte und alle beim Endverbraucher dafür verwendeten Verbindungsteile ebenfalls Gegenstand des Service-Auftrages sind.

2. Stellt sich heraus, dass das Gerät einwandfrei ist und der Fehler daran nicht reproduzierbar ist, hat audio solutions den Auftrag ausgeführt, wenn und sobald diese Feststellung erfolgt ist. Auch in solchen Fällen ist der Arbeitsaufwand laut Service-Preisliste zu entrichten.

§5 Preiserstellung, Zahlung, Eigentum

1. Maßgeblich für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Auftragserledigung gültigen Preise laut Service-Preisliste.

2. Für die Berechnung werden der erforderliche Zeitaufwand und die zur Service-Leistung benötigten Ersatzteile zugrunde gelegt. Hinzu kommt eine Kleinteilepauschale je Reparaturauftrag für den Aufwand von Verbrauchsmaterialien wie z.B. Lötzinn und andere Reparaturhilfsmittel, Reparaturmittel, Reinigungsmittel und ähnliches.

3. Bei Abholung des Gerätes durch den Kunden bei audio solutions wird das Gerät nur gegen Barzahlung oder geleisteter Vorkassenzahlung ausgehändigt. Ebenso muss der Service-Auftrag, der bei der Abgabe des Gerätes ausgehändigt wurde, vorgelegt werden.

4. Ist ausnahmsweise Auslieferung gegen Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag mit dem Tage der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig es sei denn es ist ein anderes Zahlungsziel auf der Rechnung vermerkt. Eine Zahlung unter Berücksichtigung von Skonto ist ausgeschlossen.

5. In anderen Fällen versendet audio solutions Reparaturgeräte nur per Vorkasse an den Kunden

6.Wird ein  Gerät binnen 14 Tagen ab Benachrichtigung der Fertigstellung nicht abgeholt,  erheben wir Anspruch auf Lagergebühren bzw. Verzugszinsen .

8. Garantiereparaturen werden unter Vorbehalt der Anerkennung durch den Hersteller durchgeführt. Verweigert der Hersteller die Anerkennung, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Kunden.

9. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Ersatzteillieferungen Eigentum von audio solutions. Der Käufer darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr seinerseits mit Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, solange er nicht im Verzug ist.

§6 Versand, Paketabholung, Transportschäden und deren Kosten

1. Alle Fracht, Frachtneben- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

2. Für eingesandte/überbrachte oder abgeholte Pakete geht die Gefahr auf audio solutions über, sobald diese Geräte bei audio solutions eingehen.

3. Bei Rückgabe der Geräte in den Räumlichkeiten der Firma audio solutions geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden auf diesen über. Bei Versand durch diverse Transportunternehmen, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn und sobald das Gerät diesen übergeben worden ist oder das Betriebsgelände von audio solutions anderweitig verlassen hat.

4. audio solutions, wählt mit Sorgfalt Versandwege, Spediteure und Frachtführer für den Rückversand der Geräte aus. Es ist Sache des Kunden, etwaige Transportschäden und dabei einzuhaltende Fristen selbst zu beachten und geltend zu machen.

5. Werden Geräte an audio solutions übergeben oder übersandt, erfolgt der Rückversand von audio solutions gegebenenfalls in geeigneter, neuer handelsüblicher Verpackung. Diese ist vom Kunden gesondert zu bezahlen.

6. audio solutions haftet nicht für Transportschäden oder verdeckte Transportschäden von Sendungen welche vom Kunden selbst verpackt und durch ein von audio solutions beauftragtes Transportunternehmen abgeholt werden. Verdeckte Transportschäden sind solche Beschädigungen die nicht offensichtlich erkennbar sind und erst bei der Bearbeitung durch einen Techniker entdeckt werden. Insofern ist eine fristgerechte Meldung an den Kunden / Spediteur unter Umständen nicht gewährleistet und wird vom Kunden akzeptiert. Soweit der Schaden von dem von audio solutions beauftragtes Transportunternehmen anerkannt wird, haftet   audio solutions im Rahmen der Transportversicherung.

§7 Pfandrecht des Werksunternehmens und unterlassene Abholung

1. audio solutions steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von audio solutions gelangt sind.

2. Holt der Kunde das Gerät binnen 14 Tagen nach Benachrichtigung nicht ab, wird audio solutions dem Kunden ein Lagergeld in Höhe von 5 Euro pro Tag berechnen.

Ist das Gerät auch 3 Monate nach Aufforderung gemäß §5 abs. 6 nicht abgeholt worden, ist audio solutions zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet und von jeglicher Haftung, auch für leichtfahrlässige Beschädigung oder Verlust, frei. Nach Ablauf dieser 3-Monatsfrist steht es audio solutions frei, dem Kunden eine Androhung eines freihändigen Verkaufes zuzusenden. 14 Tage nach Absenden dieser Androhung darf audio solutions das betreffende Gerät zur Deckung der Service-Leistungsforderung gegen den Kunden veräußern.

§8 Gewährleistung, Haftung, Rückgaberecht

a) Reparaturen

1. audio solutions gewährleistet die einwandfreie Durchführung der Reparatur 6 Monate lang. Die Gewährleistung beginnt mit dem Rechnungsdatum. Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert sofern und soweit sie von audio solutions zu vertreten sind. audio solutions gewährleistet die Verwendung einwandfreier Materialien bei zur Durchführung von Service-Leistungen für den gleichen Zeitraum.

2. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde, audio solutions Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen audio solutions oder dessen Beauftragten in der Werkstatt von audio solutions zur Verfügung steht. Etwaig notwendige vor Ort Termine beim Kunden werden diesem in Rechnung gestellt.

3. audio solutions haftet für Schäden und Verluste an dem/des Auftragsgegenstandes nur insoweit, als audio solutions oder einem Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist audio solutions zur, für den Kunden kostenlosen, Instandsetzung verpflichtet, aber auch alleine berechtigt. Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand dafür den Zeitwert, kann audio solutions statt dessen die Ansprüche des Kunden durch Zahlung des Zeitwertes eines vergleichbaren Gerätes oder, nach eigener Wahl, durch Lieferung eines entsprechenden Neugerätes erfüllen. Gleiches gilt bei Verlust.

audio solutions haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte oder Vergleichbares

4. Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder auch anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter anderem auch in Folge der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen oder aufgrund unerlaubter Handlungen, haftet audio solutions nur, wenn und soweit solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von audio solutions oder der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von audio solutions bei der Ausübung der Ihnen zugewiesenen Aufgaben nach diesem Wartungsvertrag verursacht worden sind. audio solutions ist nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden bzw. zum Schadenersatz verpflichtet wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken, schriftlich angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

5. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von audio solutions Mängel- bzw. Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.

b) Ersatzteillieferungen

1. Die Gewährleistung beginnt mit dem Rechnungsdatum und beträgt 6 Monate

2. Der Käufer muss  audio solutions den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang der Lieferung, schriftlich oder per E-Mail mitteilen.

3. Ersatzteile jeglicher Art sind vom Umtausch sowie von der Rücknahme ausgeschlossen.

4. Ersatzteile die vor dem Gesetz als Verschleißteile gelten sind von jeglicher Garantie / Gewährleistung ausgeschlossen.

§9 Auslandsgeschäfte

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

§10 Wirksamkeit

Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

§11 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Melle bzw. das für die Firma audio solutions zuständige Amtsgericht.

§12 Datenschutzbestimmungen

Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Kontaktanfrage. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, Ihre Anfrage zu beantworten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme jederzeit zu widersprechen.

 

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